§ 191 sowie § 202 HGB verlangen eine Trennung zwischen der Betriebs- und der Privatsphäre des bilanzierenden Kaufmannes, wobei sich aus § 196 HGB implizit ergibt, dass auf der Passivseite der Bilanz eine Trennung zwischen Eigen- und Fremdkapital erforderlich ist.
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Artikel-Nr.
RWZ 1997, 205
20.07.1997
Heft 7/1997
Autor/in
Foto: Tania Marcadella
Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.