Dem Arbeitgeber steht es frei, eine ausschließlich dienstliche Nutzung des Firmentelefons (Festnetz oder Firmenhandy) zu gestatten. Dies kann praktischerweise gleich im Rahmen einer Telefonnutzungsvereinbarung oder -richtlinie erfolgen. Es ist aber auch möglich, dies im Wege einer gesonderten Vereinbarung (beidseitig) oder Dienstanweisung (einseitig) über ein ausdrückliches Privatnutzungsverbot zu regeln. Vereinbarungen haben gegenüber einseitigen Dienstanordnungen in der Regel den Vorteil der leichteren Argumentation in Konfliktfällen und der höheren praktischen Akzeptanz durch die Mitarbeiter.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.