Wirtschaftsrecht

Privilegien der DSGVO auch für Schiedsgerichte?

Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner

Für Gerichte, die im Rahmen ihrer "justiziellen Tätigkeit" handeln, bestehen in der DSGVO Ausnahmen und Sonderregelungen, doch fehlt für den Gerichtsbegriff eine Legaldefinition. Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf die Untersuchung der Fragen, ob der Gerichtsbegriff auch auf Schiedsgerichte übertragen werden kann, welche Sonderregelungen für "Gerichte" bestehen, die im Rahmen ihrer "justiziellen Tätigkeit" handeln, und welche Möglichkeiten es gibt - auch wenn Schiedsgerichte nicht unter diesen Begriff subsumierbar sein sollten -, die Pflichten der Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter im Schiedsverfahren zu beschränken.1

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Artikel-Nr.
RdW 2020/88

21.02.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Astrid Deixler-Hübner

Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner ist Institutsvorständin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der JKU Linz.

Aktuellste Publikationen (LexisNexis):
Deixler-Hübner, Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft13 (2019); Deixler-Hübner, Exekutionsordnung – Kommentar28 (2019).