Internationales Steuerrecht / Abkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-Recht

Protokollarisch abgestimmte Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland

MR Dr. Heinz Jirousek

In einem Ergebnisprotokoll vom 3. 3. 2000 wurden neuerlich zahlreiche Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, zu denen teilweise bereits zuvor im EAS-Verfahren aus österr Sicht Stellung genommen worden war, mit dem deutschen Bundesfinanzministerium abgestimmt. Im Folgenden werden die Abstimmungsergebnisse chronologisch wiedergegeben:

Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen ab dem Jahr 2011 eine monatliche Rente von rund 4.500 S zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus dem Umstand, dass das geltende Doppelbesteuerungsabkommen für Rentenzahlungen dieser Art keine besondere Steuerzuteilungsregel enthält, sodass die Generalzuteilungsregel des Artikels 13 Abs 1 eingreift, die das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zuweist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2000/581

15.05.2000
Heft 10/2000
Autor/in
Heinz Jirousek

MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.