In aller Kürze

Prozesskostenersatz für nach vorbereitender Tagsatzung eingebrachten Schriftsatz

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Ein Schriftsatz, der erst nach der vorbereitenden Tagsatzung ohne Gerichtsauftrag eingebracht worden ist, kann nach Ansicht des OLG Wien (30 R 117/21b) im Rahmen des Prozesskostenersatzes nach TP 2 RATG zu honorieren sein, wenn er zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig war (in diesem Sinn auch 9 ObA 145/09b und 2 Ob 85/06y).

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Artikel-Nr.
Zak 2021/587

29.10.2021
Heft 17/2021