Führe der Arbeitnehmer eine Dienstreise ins Ausland durch, müsse er sich bei der Rückkehr nach Ö unter bestimmten Voraussetzungen einer Heimquarantäne unterziehen. Resultiere daraus eine Dienstverhinderung, stelle sich die Frage, welche Konsequenzen dies für den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers habe.
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