Rechnungswesen / Business Reporting

Quartalsberichterstattung gemäß § 81 AktG

Romuald Bertl / Daniela Maresch

Im Rahmen der Corporate Governance stellt sich regelmäßig die Frage der ordnungsgemäßen Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Gesetzlich geregelt ist diese in, § 81 AktG der die jährliche und quartalsmäßige Berichterstattung des Vorstandes an den Aufsichtsrat regelt. Dieser Beitrag soll sich ausschließlich mit der Praxis der quartalsmäßigen Berichterstattung in österreichischen, börsenotierten Unternehmen beschäftigen, da mit zunehmender Größe des Unternehmens die Effizienz und Praktikabilität dieser Vorschrift in Frage gestellt werden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2005/26

23.03.2005
Heft 3/2005
Autor/in
Daniela Maresch

Dr. Daniela Maresch LL.M. (WU) ist assoziierte Professorin (Tenure Track) am Department for Entrepreneurship and Relationship Management der University of Southern Denmark und Senior Research Fellow am Institut für Innovationsmanagement der Johannes Kepler Universität Linz. Sie ist Autorin zahlreicher doppelblind begutachteter Beiträge in führenden internationalen Fachzeitschriften.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.