Artikelrundschau September 2018 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Rechnung ohne Leistungszeitpunkt (Spilker, SWK 27/2018, S. 1202)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Wenn davon auszugehen sei, dass die umsatzsteuerliche Leistung und die Ausstellung der Rechnung im gleichen Monat erfolgten, könne sich aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung der Leistungszeitpunkt ergeben. Das habe unlängst der BFH aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung entschieden; nichts anderes würde für die Auslegung des § 11 Abs 1 Z 3 lit d UStG gelten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/815

23.11.2018
Heft 21/2018