Rechnungswesen / Rechnungswesenlexikon

Rechnungslegung in der Insolvenz

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

Das Erfordernis handelsrechtlicher Buchführung und Bilanzierung im Konkurs ist heftig umstritten. Während die Konkurspraxis nicht unberechtigterweise nach der Sinnhaftigkeit der Bilanzierung in der Insolvenz fragt, weisen die jüngste Rechtsprechung des OGH sowie Teile des Schrifttums darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Eröffnung eines Konkurses per se noch nicht zum Wegfall der Bilanzierungspflicht führt. In der Rechtsprechung wird angedeutet, dass den Masseverwalter keine Bilanzierungspflicht mehr trifft, wenn die Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Pflichten „unmöglich oder unwirtschaftlich“ ist. Vor dem Hintergrund eines jüngst in Deutschland ergangenen Urteils des LG München erfolgt - anhand der österreichischen und deutschen Judikatur - eine Klärung, ob handelsrechtliche Bilanzierungspflicht im Konkurs besteht bzw. unter welchen Voraussetzungen von dieser abgesehen werden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2002/68

20.08.2002
Heft 8/2002
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.