Rechnungswesen / Rechnungswesenlexikon

Rechtsfolgen der Prüfung des Jahresabschlusses durch ausgeschlossene Prüfer

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

§ 271 HGB normiert Regeln, bei deren Verwirklichung bestimmte Personen als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft ausgeschlossen sind, weil entweder tatsächliche Befangenheit (no independence in fact) oder zumindestens der Anschein der Befangenheit (no independence in appearance) vorliegt. Sollte dennoch eine ausgeschlossene Person zum Prüfer gewählt werden, stellt sich die Frage nach den Rechtsfolgen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2001/8

20.01.2001
Heft 1/2001
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.