Artikelrundschau Dezember 2018 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Rechtsfortbildung durch das BFG - Vorlageantrag als Vorhalt gegenüber dem Finanz-/Zollamt (Kotschnigg, BFGjournal 1/2018, S. 38)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das BFG habe zwei Klarstellungen getroffen: Das Gebot, sich mit dem Tatsachen- und Beweisvorbringen zu beschäftigen, betreffe auch das Finanz-/Zollamt. Bleibe ein im Vorlageantrag erstattetes Vorbringen unwidersprochen, gehe es zulasten der Behörde. Dasselbe gelte für den Einschreiter in Bezug auf den Vorlagebericht: Bringt er Neues, sollte sich der Beschwerdeführer damit beschäftigen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/209

11.04.2018
Heft 5/2018