Die Abänderung von Abgabenbescheiden sei eine sehr facettenreiche Thematik; sie gleicht in vielen Bereichen dem Allgemeinen Verfahrensrecht und sei ebenfalls von der Rechtskraftwirkung von Abgabenbescheiden geprägt, doch seien auch diverse Spezifika im Abgabenrecht besonders hervorzuheben.
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