In der Rs 7 Ob 239/18z hat der OGH an seiner Rsp festgehalten, dass zwar ein Rekurs gegen ein Vorabentscheidungsersuchen durch das Unionsrecht ausgeschlossen wird, die Verfahrensunterbrechung aufgrund eines in einem anderen Verfahren gestellten Vorabentscheidungsersuchens jedoch anfechtbar ist (siehe auch 4 Ob 71/16v = Zak 2016/523, 279).
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