Revision und Kontrolle

Rechtstheoretische Überlegungen zur Normenkonkurrenz zwischen dem Vergaberecht und Materiengesetzen bei der Auswahl des Abschlussprüfers durch öffentliche Unternehmen

DDr. Ulrich Kraßnig, LL. M.

Bereits in den Jahren 2008 und 2015 wurde vom Verfasser die Vereinbarkeit des Vergaberechts mit dem Unternehmensrecht im Verfahren zur Bestellung des Abschlussprüfers infrage gestellt bzw verneint.1 In diesen Beiträgen ging es neben rechtlichen auch um praktische Bedenken gegen eine parallele Anwendbarkeit der beiden Normenkomplexe. Nach weiteren Beiträgen von Holoubek2 und Eiselsberg3 zu diesem Thema, die jeweils zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, diskutiert dieser Beitrag einmal mehr die Frage, ob öffentliche Unternehmen bei der Ausschreibung der Abschlussprüfung das Vergaberecht beachten müssen. Dabei wird dieses Mal der Versuch unternommen, vertieft auf rechtsdogmatische Erwägungen Bedacht zu nehmen und die Antwort auch auf europarechtlicher Ebene zu geben.

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Artikel-Nr.
RWZ 2019/27

29.04.2019
Heft 4/2019
Autor/in
Ulrich Kraßnig

DDr. Ulrich Kraßnig, LL.M., ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Er ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Alpen Adria Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH in Klagenfurt.

Publikationen (Auswahl):
Auswahl und Honorierung des Abschlussprüfers, Wien 2018; Grundlagen der Bilanzierung von Umgründungen (gemeinsam mit Sabine Zirngast), Wien 2018; Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen in der Rechnungslegung – Ausgewählte Themenbereiche mit Fallbeispielen, Wien 2012.