Erkenntnisse des VfGH

"Rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis zu erlangen" ist hinreichend klar bestimmt

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

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VfGH 25. 9. 2020, G 222/2020
(VwG Wien 19. 10. 2018, ZLVwG350385/12/KLi/JB)
ECLI:AT:VFGH:2020:G222.2020

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2021/134

01.06.2021
Heft 11/2021