In aller Kürze

Regionale Mangelberufsliste

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit der Fachkräfteverordnung 2019, BGBl II 2019/3, wurden für das Jahr 2019 nicht nur jene Mangelberufe festgelegt, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG für eine Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet zugelassen werden können, sondern erstmals auch eine bundesländerspezifische Mangelberufsliste (siehe dazu ausführlich in ARD 6631/16/2019). Schon damals wurde normiert, dass für diese Berufe höchstens 300 Fachkräfte im Jahr 2019 zugelassen werden dürfen. Mit BGBl II 2019/96 wird nunmehr vorgesehen, dass das Erreichen dieser Höchstzahl im BGBl kundzumachen ist.

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Artikel-Nr.
ARD 6646/3/2019

26.04.2019
Heft 6646/2019