Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer wurde für die Zwecke der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eingerichtet und beinhaltet Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen, Stiftungen und Trusts. Wirtschaftlicher Eigentümer seien alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich stehe, hierzu gehört zumindest der Personenkreis gem § 2 WiEReG. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seien iZm ihren Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verpflichtetet, die wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Klientinnen und Klienten festzustellen.
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