Artikelrundschau Mai 2018 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Strobach/Fassl, RWZ 2018/36, S. 191)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Seit 15. 1. 2018 verpflichte das WiEReG Rechtsträger mit Sitz in Ö, ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren und an ein neu geschaffenes Register über wirtschaftliche Eigentümer zu melden. Neben den Meldepflichten sehe das WiEReG bzw der Erlass des BMF zum WiEReG umfassende Sorgfaltspflichten vor. Während die erstmalige Meldung bis 1. 6. 2018 zu erbringen gewesen sei, habe das BMF eine Nachfrist für die Meldung bis 15. 8. 2018 eingeräumt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/595

24.08.2018
Heft 15-16/2018