Artikelrundschau Februar 2020 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Rekurs: Zu Unrecht erfolgte Bewilligung einer Konteneinschau durch das BFG (Rauscher, BFGjournal 2/2020, S. 82)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Das BFG habe sich zum ersten Mal mit dem Rekurs gegen die Bewilligung eines Auskunftsverlangens der Abgabenbehörde an ein kontoführendes Kreditinstitut zu befassen und entschieden, dass die Konteneinschau vom BFG zu Unrecht bewilligt wurde. Während das BFG in der Rekursentscheidung die Bewilligungsfähigkeit des Auskunftsverlangens formaler bejaht hat, habe es die Begründung des Auskunftsverlangens als zu wenig konkret erachtet, um die Berechtigung hierfür zu bejahen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/233

21.04.2020
Heft 7/2020