Datenschutz & E-Government

Replik zu den Anmerkungen von Dietmar Jahnel zu den Auswirkungen der Vorabentscheidung des EuGH 19. 10. 2016, C-582/14 (Breyer) auf den Begriff der "personenbezogenen Daten" nach § 4 Z 1 DSG 2000

MMag. Dr. Waltraut Kotschy

In der Kommentierung der Vorabentscheidung des EuGH im Fall Breyer gg Bundesrepublik Deutschland in Heft 6/2016 der jusIT (jusIT 2016/105, 252) vertritt der Kommentator die Rechtsauffassung, dass die Einordnung der "indirekt personenbezogenen Daten" iSd § 4 Z 1 des österreichischen DSG 2000 unter den Begriff der "personenbezogenen Daten" nicht länger aufrechtzuerhalten sei: Aus dem Erkenntnis C-582/14 ergebe sich, dass identifizierbare Daten dann, wenn der verwendende Auftraggeber keine rechtliche Möglichkeit zur Beschaffung der für eine Identifizierung der Betroffenen notwendigen Zusatzdaten hat, für ihn keine personenbezogenen Daten seien.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
jusIT 2017/9

22.02.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Waltraut Kotschy

MMag. Dr. Waltraut Kotschy war langjähriges Mitglied der Österreichischen Datenschutzbehörde und Mitglied der Artikel 29-Gruppe (Brüssel); viele Jahre Leiterin der für Datenschutz zuständigen Abteilung im Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst; in dieser Funktion verantwortlich für die Ausarbeitung der Textentwürfe zur Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46.
Derzeit (Mit)Inhaberin und Leitung der Unternehmensberatungsunternehmen DPCC e.U. und dsgvo-help gmbh. Weiters, inter alia, Senior Counsel des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte im Bereich Datenschutz. Zahlreiche Publikationen, Vorträge und Seminare im In- und Ausland. Mitarbeit an vielen datenschutzrelevanten EU-Projekten, ua am „Handbuch des europäischen Datenschutzrechts“, herausgegeben von der EU-Grundrechteagentur.