Durch den Erlass des BMF vom 19. 4. 2020, 2020-0.236.027, BMF-AV Nr 59/2020 erfolgen in den GMSR neben der laufenden Wartung die Anpassung an die erfolgten rechtlichen Änderungen durch das JStG 2018 (BGBl I 2018/62) und das AbgÄG 2020 (BGBl I 2019/91) sowie die Umsetzung der durch das Globale Forum für Transparenz und Informationsaustausch ausgesprochenen Empfehlungen.
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