Erkenntnisse des EuGH

Roaming von Drittstaatsangehörigen in Mobilfunknetzen in der EU ermöglicht es den Mitgliedstaaten, den Ort der Telekommunikationsdienstleistungen in ihr Gebiet zu verlagern

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

RL 2006/112/EG (MehrwertsteuerRL): Art 59a Abs 1 Buchst b

UStG 1994: § 3a Abs 10 Z 13

#

EuGH 15. 4. 2021, C-593/19, SK Telecom Co. Ltd
gegen Finanzamt Graz-Stadt,
ECLI:EU:C:2021:281

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2022/228

20.11.2022
Heft 21/2022