Kommt es in einem späteren Wirtschaftsjahr zur Rückabwicklung eines Vertrages, stellt sich die Frage der bilanziellen Folgen der Rückabwicklung beim Veräußerer.
Ein Unternehmer verkauft im Jahr x1 einen Vermögensgegenstand um 100, der Buchwert dieses Vermögensgegenstandes betrug 30. Im Jahr x2 kommt es zur Rückabwicklung des Geschäfts, da der Gegenstand nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist und eine Behebung des Mangels nicht möglich ist.
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Artikel-Nr.
RWZ 2003/72
22.09.2003
Heft 9/2003
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.