Rückdeckungsversicherungen für Pensions- oder Abfertigungsverpflichtungen erfüllen zwar die Definition eines Versicherungsvertrags und auch eines Finanzinstruments, sind aber aufgrund der spezielleren Regelung nach IAS 19 - Employee Benefits zu bilanzieren. Das gilt auch dann, wenn die Rückdeckungsversicherung nicht die Kriterien für ein "Plan Asset" erfüllt.
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Artikel-Nr.
RWZ 2010/74
25.10.2010
Heft 10/2010
Autor/in
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Foto: Beatrix Kovats
FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.