Der Beitrag behandelt die Frage, ob für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verbindlichkeitsrückstellung erfüllt sind.
Der Jahresabschluss der X-GmbH
ist aufgrund des
§ 268 Abs 1 Satz 1 UGB prüfungspflichtigist aufgrund einer gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses prüfungspflichtig
Login
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Passwort vergessen?
Artikel-Nr.
RWZ 2014/71
26.11.2014
Heft 11/2014
Autor/in
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.