Buchhaltung und Bilanzierung / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Rückstellung für Jahresabrechnung bei Versorgungsunternehmen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Das Energieversorgungsunternehmen E liefert seinen Kunden Strom. Die Abrechnung erfolgt derart, dass die Kunden alle zwei Monate eine Vorauszahlung leisten. Einmal im Jahr wird der tatsächliche Stromverbrauch des Kunden festgestellt, die darauf basierende Jahresabrechnung erstellt und der sich nach Verrechnung der bisherigen Vorauszahlungen ergebende Differenzbetrag gutgeschrieben oder eingefordert. Die Feststellung des Stromverbrauchs und die daraufhin erstellten Jahresabrechnungen werden in einem rollierenden Verfahren über das gesamte Jahr verteilt ermittelt.

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 235

20.08.1996
Heft 8/1996
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.