Gesellschafts- & Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Rückstellung für Kosten einer Betriebsprüfung

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, wann für die Kosten einer Betriebsprüfung eine Rückstellung gebildet werden muss.

Frage und Beispiel

Die X-GmbH erhält kurz vor Ende ihres Geschäftsjahres einen Prüfungsauftrag des zuständigen Körperschaftsteuer-Finanzamtes, mit dem eine Außenprüfung (Betriebsprüfung) für die Jahre 2002-2004 angeordnet wird. Fraglich ist, ob für die mit der Betriebsprüfung zu erwartenden Kosten eine Rückstellung gebildet werden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2006/96

24.11.2006
Heft 11/2006
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.