Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Rückstellung für Kosten von noch nicht abgebautem, aber bereits veräußertem Schotter

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, ob bei nicht vollständiger Vertragserfüllung, aber bereits erfolgter Bezahlung für die ausstehende Leistung eine Rückstellung für vorbelastete Einnahmen gebildet werden kann.

Unternehmer U ist vertraglich verpflichtet, auf dem Grundstück des X jedes Jahr 100.000 Tonnen Schotter aus dessen Schottergrube abzubauen, zu sortieren und zu liefern. Für den Abbau, das Sortieren und den Transport erhält U von X ein Entgelt. Im Jahr X1 hat U - um keine Vertragsverletzung zu bewirken - aus seinen eigenen Schottergruben Schotter für die Aufbereitung genommen, an X geliefert und dafür eine Rechnung über Abbau, Verladung, Sortieren und Transport gelegt. Für die im Jahr X2 von der Schottergrube des X in das Werk des U transportierte Menge entstand U ein Aufwand für die Abbau-, Lade- und Fuhrkosten. Fraglich ist, ob U für die in X2 zu erwartenden Ausgaben eine Rückstellung bilden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2012/83

25.10.2012
Heft 10/2012
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.