Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Rückstellung für Rekultivierung von Schottergruben

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückstellung für die Rekultivierung von Schottergruben zu bilden ist

Ein Unternehmen betreibt Schotterabbau und ist aufgrund gesetzlicher und darauf basierender behördlicher Auflage verpflichtet, bei Beendigung des Abbaus eine Rekultivierung des Geländes vorzunehmen. Das Unternehmen betreibt mehrere Schottergruben, bei einzelnen ist der Abbau mittlerweile beendet, bei anderen wird unverändert Abbau betrieben. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückstellung für Rekultivierung gebildet werden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2012/90

26.11.2012
Heft 11/2012
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.