Der Beitrag geht der Frage nach, ob und in welcher Höhe für Kontoauszugserstellungen für das ab- gelaufene Wirtschaftsjahr Rückstellungen gebildet werden dürfen.
Die Geschäftsbedingungen der X-Bausparkasse sehen vor, dass jeder Bausparer im Laufe des ersten Quartals einen Kontoauszug über die Zahlungen und Zinsgutschriften für das abgelaufene Kalenderjahr erhält. Fraglich ist, ob für diese Verpflichtung eine Rückstellung seitens der Bausparkasse gebildet werden kann.
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Artikel-Nr.
RWZ 2002/65
20.08.2002
Heft 8/2002
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.