Durch die Ausschüttung einer Sachdividende werden bei der ausschüttenden Gesellschaft stille Reserven aufgedeckt, wenn der Verkehrswert des ausgeschütteten Gegenstands dessen Buchwert übersteigt. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob diese stillen Reserven frei ausschüttbar oder von der Ausschüttungssperre nach § 235 Abs 1 UGB erfasst sind.
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