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Samstagsarbeit im Handel: Verstoß gegen KollV strafbar

Bearbeiterin: Barbara Tuma

Der Verstoß gegen die kollektivvertragliche Sonderbestimmung für die Beschäftigung an Samstagen ist nach § 27 ARG strafbar. VwGH 13. 12. 2018, Ro 2016/11/0013.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/169

15.04.2019
Heft 4/2019