In aller Kürze

Satzung des KV der Sozialwirtschaft - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2018 der Kollektivvertrag für den Verein Sozialwirtschaft Österreich - Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ, vormals "BAGS-KV"; KV 181/2018) (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt.

Die Satzung gilt mit Ausnahme Vorarlbergs in ganz Österreich für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, mit folgenden Ausnahmen: öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Heilbade-, Kur- und Krankenanstalten, Rettungs- und Sanitätsdienste, Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horte (Privatkindertagesheime), selbst organisierte bzw elternverwaltete Kindergruppen sowie Einrichtungen der Kinderbetreuung durch Tagesmütter(-väter). (BGBl II 2018/56)

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Artikel-Nr.
ARD 6593/2/2018

06.04.2018
Heft 6593/2018