In aller Kürze

Satzung des KV des Österreichischen Roten Kreuzes

Bearbeiterin: Bettina Sabara

So wie schon in den letzten Jahren wurde auch der aktuelle Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2017, KV 335/2017, (mit Ausnahmen) vom Bundeseinigungsamt mit Wirksamkeitsbeginn 1. 8. 2017 zur Satzung erklärt (dies umfasst auch die bundesländerspezifischen Anhänge des KV). Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf alle Anbieter von Rettungs- und Krankentransportdiensten in Österreich (ausgenommen Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung und Rettungshundestaffel) sowie die von diesen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen KV erfasst sind. (BGBl II 2017/244)

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Artikel-Nr.
ARD 6567/2/2017

28.09.2017
Heft 6567/2017