Thema

Schadenersatzanspruch wegen Verletzung des Stellenbesetzungsgesetzes

Dr. Andreas Gerhartl

Zur Frage des Bestehens eines Schadenersatzanspruchs wegen Verletzung des Stellenbesetzungsgesetzes liegt nunmehr eine klärende höchstgerichtliche Entscheidung vor (1 Ob 218/14m). In diesem Beitrag werden die tragenden Begründungselemente zusammengefasst und über den konkret zu entscheidenden Sachverhalt hinaus verallgemeinert.

Im Anlassfall wurde die Stelle eines AMS-Landesgeschäftsführers nach den (gem § 15 Abs 1 AMSG dafür maßgeblichen) Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes (StBG) ausgeschrieben. Da im für die Entscheidung über die Stellenbesetzung zuständigen Gremium, dem AMS-Verwaltungsrat, keine Mehrheit für einen der drei Bewerber um diese Stelle gefunden werden konnte, wurde die Bestellung gem § 59 Abs 6 AMSG vom BMASK vorgenommen. Nach dieser Bestimmung hat der BMASK die unterlassenen Handlungen durchzuführen, wenn Organe des AMS ihre Pflichten nicht wahrnehmen.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2015/416

01.07.2015
Heft 12/2015
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.