Thema - Arbeitsrecht

Schadenersatzansprüche im Arbeitsverhältnis: Verjährung und Verfall

Mag. Bettina Sabara

Nach allgemeinem Zivilrecht verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren. Diese Frist gilt grundsätzlich auch für Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis. Für bestimmte Ansprüche gibt es allerdings spezielle gesetzliche Verjährungs- bzw Verfallsfristen, durch die Schadenersatzansprüche bereits früher verjähren bzw verfallen können, außerdem sind kollektivvertragliche Verfallsfristen zu beachten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Verjährungs- und Verfallsfristen, die iZm Schadenersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (unter Ausklammerung der Schadenersatzansprüche für Personenschäden) zu beachten sind.

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Artikel-Nr.
ARD 6668/4/2019

03.10.2019
Heft 6668/2019
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).