Literaturübersicht / Schuldrecht

Schiestl, Anm zu EvBl 2023/96.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 1 Ob 241/21d = Zak 2022/655, 354: Die Höherdeckung in der Einlagensicherung nach § 12 Z 1 lit a ESAEG setzt nicht voraus, dass der Einleger die veräußerte Wohnimmobilie selbst genützt hat. Auch der Erlös aus der Veräußerung einer von Todes wegen erworbenen Wohnung, die nicht der Einleger, sondern der Verstorbene zu Wohnzwecken genutzt hat, ist erfasst.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/286

15.05.2023
Heft 8/2023