Der österr Gesetzgeber habe eine Fülle von Hilfen verabschiedet, um die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie abzumildern. Klassische Direktsubventionen würden von mehreren indirekten steuerlichen Maßnahmen begleitet. Die Autorin zeigt, dass solche Steuermaßnahmen sofort unter Beihilfeverdacht stehen.
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