IT-Recht

Schriftform bei einer Kündigung per "WhatsApp" - eine Erörterung aus Anlass der Entscheidung OGH 28. 10. 2015, 9 ObA 110/15i

Univ.-Ass. Mag. Christina Schnittler, Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Zentrale Frage der in diesem Beitrag behandelten Entscheidung des OGH zu 9 ObA 110/15i war, ob ein per "WhatsApp" übermitteltes Foto eines unterfertigten Kündigungsschreibens der Schriftform entspricht. Mit der Entscheidung erging das erste höchstgerichtliche Judikat zu dieser Frage. Das Urteil wird im Folgenden vor allem im Hinblick auf die Funktionen der Schriftlichkeit näher beleuchtet.

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Artikel-Nr.
jusIT 2016/22

20.04.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Christina Schnittler

Mag. iur. Christina Schnittler ist Universitätsassistentin am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz.

Kontakt: c.schnittler@uni-graz.at