Rechnungswesen / Rechnungswesenlexikon

Schulden und Schuldzinsen

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

Durch die Rechtsprechung bzw. den Gesetzgeber hat die Frage der Zuordnung von Verbindlichkeiten bzw. Schuldzinsen zum Unternehmens- oder Privatvermögen besondere Aktualität erlangt. Dies nehmen die Autoren zum Anlaß einer grundsätzlichen Betrachtung dieses Problems unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung.

§ 196 Abs. 1 HGB bestimmt, daß der Jahresabschluß - unter anderem - sämtliche Verbindlichkeiten sowie sämtliche Aufwendungen zu enthalten habe, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

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Artikel-Nr.
RWZ 1999, 51

20.02.1999
Heft 2/1999
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.