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Schuldnerhaftung für Masseforderungen und "übergebenes Vermögen"

Dr. Romana Weber-Wilfert

Anmerkungen zu OGH 3 Ob 169/21f

Allgemein kaum in Frage gestellt wird, dass der Schuldner nach Insolvenzaufhebung für offene Masseforderungen nur bis zum Wert des übergebenen Vermögens haften soll. Gegenstand der vorliegenden Entscheidung war, ob auch der pfändbare Teil des Pensionseinkommens nach Insolvenzaufhebung ein solches übergebenes Vermögen darstellt.1

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/43

18.05.2022
Heft 2/2022
Autor/in
Romana Weber-Wilfert

RA Dr. Romana Weber-Wilfert ist Partnerin der Celar Senoner Weber-Wilfert Rechtsanwälte GmbH. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem im Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Sie ist regelmäßig als Autorin und Vortragende sowie als Lehrbeauftragte und Prüferin an der Universität Wien tätig.