Abhandlungen

Schwarze Sulm: Quelle für Systemfragen im Wasserrecht

Nikolaus Wieser

Das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie war schon mehrfach Thema vor dem EuGH, zuletzt etwa anlässlich des österreichischen Vertragsverletzungsverfahrens betreffend die Bewilligung eines Kraftwerks an der Schwarzen Sulm. Das Urteil aus Luxemburg bietet - neben einer Prüfung eines Ausnahmetatbestandes vom Verschlechterungsverbot - die Gelegenheit, systematische Fragen zu beleuchten: Was ist der Anknüpfungspunkt für dieses Verbot und ab wann greift es? Welche unionsrechtlichen Vorgaben bestehen hinsichtlich der Bewirtschaftungspläne und entspricht die österreichische Umsetzung mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan diesen? Der vorliegende Aufsatz beleuchtet das Verschlechterungsverbot im Rahmen der Richtlinienvorwirkung und geht der rechtlichen Qualität der Bewirtschaftungspläne auf den Grund.

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Artikel-Nr.
ZfV 2017/19

12.07.2017
Heft 2/2017
Autor/in
Nikolaus Wieser
Univ.-Ass. Mag. Nikolaus Wieser
Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung
Universität Wien
Schottenbastei 10–16
A-1010 Wien