Arbeitsrecht / Judikatur / Sozialversicherungsrecht

Schwerarbeit bei Ausübung mehrerer Tätigkeiten - alle Tätigkeiten sind zu berücksichtigen

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

§

SchwerarbeitsV: § 1 Abs 1, § 4

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Artikel-Nr.
RdW 2023/51

19.01.2023
Heft 1/2023