Schwerarbeit und Nachtschwerarbeit sind zwar begriffsähnlich, haben aber aus melde- und beitragsrechtlicher Sicht kaum Gemeinsamkeiten (so besteht zB nur für die Nachtschwerarbeit eine gesonderte Beitragspflicht). Die wichtigsten Unterschiede hat die OÖGKK in ihrem aktuellen elektronischen Newsletter zusammengefasst. ( Quelle: www.oegkk.at; sozialversicherung aktuell Februar 2018)
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