Thema - Sozialversicherungsrecht

Schwerarbeitsverordnung: Neugestaltung der Fragebögen zur Feststellung von Zeiten der Schwerarbeit

Mag. Anna Maria Mucha

Seit dem Inkrafttreten der Schwerarbeitsverordnung am 1. 1. 2007 können besonders belastende Berufstätigkeiten in der Pensionsversicherung berücksichtigt werden. Für eine Berücksichtigung ist zunächst die Feststellung des Vorliegens von Zeiten der Schwerarbeit erforderlich. Dafür wurden von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nun die Fragebögen zur Feststellung von Schwerarbeitszeiten nach der Schwerarbeitsverordnung neu konzipiert. Damit soll - im Sinne der versicherten Personen und der jeweiligen Dienstgeber1 - eine bessere Nachvollziehbarkeit und höhere Qualität von Entscheidungen zur Schwerarbeit erreicht werden. Darüber hinaus war eine Anpassung der Fragebögen aufgrund von Änderungen in Gesetzgebung und Judikatur erforderlich.

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Artikel-Nr.
ARD 6753/5/2021

24.06.2021
Heft 6753/2021
Autor/in
Anna Maria Mucha

Mag. Anna Maria Mucha studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität in Linz und an der Universität Wien. Seit 2010 ist sie in der Pensionsversicherungsanstalt tätig – zunächst im Rechtsbereich der Landesstelle Wien und seit 2013 im Grundsatzbereich.