IT-Recht Judikatur / kurz & buendig / OGH

Screenshots der vom Opfer selbst hergestellten und abgenötigten Bildaufnahmen sind keine tauglichen Tathandlungsobjekte iSv § 120a StGB

Bearbeiter: Clemens Thiele

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Artikel-Nr.
jusIT 2024/173

18.12.2024
Heft 6/2024