Editorial

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Bearbeiter: Romuald Bertl / Klaus Hirschler

das dritte Heft der RwSt widmet sich umfassend der Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen gemäß der DAC 6-Richtlinie.

Um die Informationsasymmetrie bzw den Informationsrückstand zwischen Steuerbehörde und Gesetzgeber einerseits und Steuerpflichtigen andererseits zu reduzieren, wurde durch die DAC 6-Richtlinie eine primäre Meldepflicht für Intermediäre von potenziell steueraggressiven Gestaltungen normiert. Die breite Formulierung der Regelungen und die fehlende Konkretisierung von Begriffen führen jedoch beim Rechtsunterworfenen zu großer Unsicherheit und Unklarheit hinsichtlich des Erfordernisses einer vorzunehmenden Meldung nach dem EU-Meldepflichtgesetz. Im Rahmen dieses Beitrags von Kristin Resenig, LL.M. (WU), wird die Grundstruktur der Richtlinie dargestellt und werden, basierend auf einer ausführlichen Analyse, Probleme und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung und Handhabung durch Steuerpflichtige und Intermediäre erläutert. Ergänzend wird das Verhältnis der DAC 6-Richtlinie zur Missbrauchsvorschrift in Art 6 ATAD analysiert.

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Artikel-Nr.
RwSt 2020/4

27.11.2020
Heft 3/2020