Editorial

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

in der Rechtsordnung existiert eine Vielzahl an Begriffen, die als Wertmaßstab für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden dienen. Am bekanntesten sind die Begriffe "beizulegender Wert", "beizulegender Zeitwert", "Teilwert", "gemeiner Wert", "Verkehrswert", "fair value" und "value in use". Die Heterogenität der Begriffe suggeriert eine Vielzahl an unterschiedlichen Inhalten, die sich durch die mit den jeweiligen Wertmaßstäben verknüpften Bewertungsmethoden scheinbar noch vergrößert.

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Artikel-Nr.
RwSt 2021/5

28.10.2021
Heft 3/2021