Editorial

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Bearbeiter: Romuald Bertl / Klaus Hirschler

das erste Heft der RwSt im Jahr 2023 widmet sich der Bilanzierung von Leasingverträgen im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss des Leasingnehmers und basiert auf der von Otto Nowotny an der WU Wien zu diesem Thema jüngst verfassten Dissertation.

Leasingverträge sind ein verbreitetes Instrument zur Zurverfügungstellung von Vermögen, die je nach Ausgestaltung auch Finanzierungsfunktionen beinhalten. Spätestens seit der Umsetzung von IFRS 16 und der damit verbundenen Aktivierungspflicht zahlreicher Leasingverhältnisse hat die Frage, wieweit und unter welchen Voraussetzungen eine Aktivierung auch in Jahresabschlüssen nach dem UGB denkbar ist, wieder an Bedeutung gewonnen. Diese Diskussion ist insoweit nicht neu, als sie bereits in den 1960er und 1970er Jahren zB in Deutschland intensiv geführt wurde. Dabei geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein durch den Leasingvertrag vermitteltes Nutzungsrecht einen Vermögensgegenstand darstellen kann bzw wieweit der Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte letztlich reicht.

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Artikel-Nr.
RwSt 2023/1

30.06.2023
Heft 1/2023