Werde eine Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Außenprüfung erstattet, trete strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur ein, sofern auch eine Abgabenerhöhung entrichtet werde. Das BFG hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, was unter "anlässlich" zu verstehen sei. Der VfGH hat die Beschwerde abgewiesen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.